Anlieferungshinweise

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Nur unbelastete Materialien anliefern

Hinweis: Ohne Kontrollanalysen dürfen nur mineralisch Abfälle angeliefert werden, die als unbelastet einzustufen sind. Gemäß den offiziellen Regelungen des Umweltschutzes richten wir uns nach den unten aufgeführten Kriterien.

Die Anlieferung von unbelasteten Materials kann angenommen werden, wenn für den mineralischen Abfall folgendes gilt:

  1.   Er stammt aus einem einzigen Herkunftsbereich.
  2.   Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er durch Schadstoffe verunreinigt ist.
  3.   Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er die Zuordnungswerte (DepV Anhang 3) überschreitet.
  4.   Er enthält weniger als 5 M.-% an Fremdstoffen (Metall, Kunststoff, Humus, organische Stoffe, Holz, Gummi).

 

Sollten Diese Kriterien für Ihren mineralischen Abfall nicht zutreffend sein, so rufen Sie uns einfach an – gemeinsam finden wir eine Lösung!

Verwertbare Materialien bitte schon an der Anfallstelle trennen. Alle Abfälle sollten in der Gebietskörperschaft entsorgt werden, in der sie anfallen.